Wann kann ich meine Krankenversicherung in der Schweiz wechseln?


Das Schweizer Krankenversicherungsrecht ermöglicht Ihnen, Ihre Grundversicherung jährlich zu wechseln. Entscheidend sind hier jedoch die Fristen.

Eine ordnungsgemässe Kündigung muss im Regelfall bis Ende November des laufenden Jahres eingereicht werden, um zum 1. Januar des nachfolgenden Jahres den Versicherer wechseln zu können.

Sollte eine Prämienerhöhung stattfinden, können Sie ausserordentlich kündigen. Diese Kündigung muss in der Regel bis Ende November beim Versicherer vorliegen.

Der Kündigungsprozess ist einfach, erfordert jedoch die schriftliche Form. Dies garantiert, dass alle rechtlichen Schritte eingehalten werden.

Nutzen Sie die Zeit vor der Kündigungsfrist, um Angebote zu vergleichen und die bestmögliche Entscheidung zu treffen, um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheitsversorgung weiterhin optimal abgedeckt ist.

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